Ratgeber Gebühren

Gebühren

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung und Vergütung der Leistungen der Rechtsanwälte Schering Lücke Korch auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren wird grundsätzlich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert bestimmt.

Unter Bezugnahme auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist es im außergerichtlichen Bereich möglich, mit der Rechtsanwaltskanzlei individuelle Honorarvereinbarungen abzuschließen. Dabei können unter anderem Pauschalvereinbarungen getroffen werden oder aber eine Abrechnung und Vergütung nach tatsächlichem Zeitaufwand vereinbart werden. Erfolgshonorare zu vereinbaren ist untersagt.

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit einer Erstberatung. Hier ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für Verbraucher ein Höchstbetrag von bis zu 190,- Euro zuzüglich Auslagen und Steuern vorgegeben. Für den Fall, dass Sie sich nach der Erstberatung für die weitere Vertretung in derselben Angelegenheit entscheiden, wird die Beartungsgebühr in voller Höhe auf die weiter entstehenden Gebühren angerechnet.

Eine Informationsbroschüre zum Thema anwaltliche Abrechnung finden Sie hier: www.brak.de

Übrigens: Zu unserem Service gehört es selbstverständlich, kostenlos Deckungsanfragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zu stellen.